JTP // EINLASS
Grundsätzliche Einlassbedingungen …
Damit der Discoabend im Janssen’s Tanzpalast zu einem Erlebnis wird und nicht schon vor der Tür endet, sollte folgendes beachtet werden:
Gäste mit:
- Caps
- Sportbekleidung
- verschmutzten Turnschuhen
- Motorradbekleidung
- alkoholisiertem Zustand
erhalten keinen Einlass!
Einlass nur in gepflegtem Partydress! Wir bitten um Euer Verständnis.
Der Einlass ist ab 16 Jahren bis 24 Uhr. Ab 18 Jahren zeitlich unbegrenzt.
Jugendliche
Für Jugendliche von 16-18 Jahren, die länger als bis 24 Uhr bleiben möchten gibt es folgende Möglichkeit:
Aufgrund der geänderten gesetzlichen Lage und der zahlreichen Anfragen bezüglich des Einlasses von 16 bis 18-jährigen in den Janssen’s Tanzpalast steht
hier ab sofort ein Formular zur Übertragung des Erziehungsauftrages zum Download bereit. Mit diesem Formular besteht für Eltern von
16 bis 18-jährigen Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Erziehungspflicht an eine andere volljährige Person zu übertragen und damit einen Aufenthalt
für die 16 bis 18-jährigen Gäste im Janssen’s Tanzpalast auch nach 24 Uhr zu ermöglichen.
Das vollständig ausgefüllte Formular muss zu jeder Veranstaltung von
allen 16 bis 18-jährigen mitgebracht und dem Securitypersonal übergeben werden. Da wir stets die Angaben überprüfen, muss sowohl der eigene Personalausweis als auch der Ausweis der
volljährigen Begleitperson vorhanden sein.
Die 16 bis 18-jährigen Gäste, die ein solches Formular nicht mit sich führen, müssen die Diskothek um 24 Uhr verlassen.